Seit der Verschärfung des Waffenrechts im vergangenen Jahr gilt für öffentliche Veranstaltungen auch in Sachsen-Anhalt ein umfassendes Messerverbot. Mit der Änderung des Waffengesetzes im Oktober wurde das bereits bestehende Waffenverbot bei allen öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen auf Messer aller Art erweitert, teilte das Innenministerium in Magdeburg mit.
Die Polizeiinspektionen seien gebeten worden, in Bereichen, die als gefährlicher Ort eingestuft sind, sowie in Waffenverbotszonen verstärkt Personenkontrollen zu Waffen oder gefährlichen Gegenständen vorzunehmen, hieß es.
Waffenverbotszonen, in denen grundsätzlich keine Messer mitgeführt werden dürfen, gibt es den Angaben zufolge bereits seit 2020 in Halle an der Saale rund um den Hauptbahnhof und den Riebeckplatz sowie seit 2021 am Magdeburger Hauptbahnhof. Ende September 2023 das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die Zone in Halle wegen fehlender Rechtsgrundlage für unwirksam erklärt. Im März hatte das Land seine Revision gegen das Urteil zurückgezogen, da nach der neuen Rechtslage die Verbotszone bestehen bleiben könne.