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Uli Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt

Der SPD-Politiker Uli Grötsch wird erster Polizeibeauftragter des Bundes. Mit der Mehrheit der Stimmen wählte der Bundestag am Donnerstag den 48-Jährigen in das neu geschaffene und beim Parlament angesiedelte Amt. Der Polizeibeauftragte soll als unabhängige Stelle außerhalb der Behörden Hinweisen von Beschäftigten oder Bürgerinnen und Bürgern auf mögliches Fehlverhalten und strukturelle Missstände bei der Polizei nachgehen. Er kann auch aus eigener Initiative heraus tätig werden.

Zuständig ist er für den Bereich der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Polizei beim Bundestag, nicht für den Bereich der Polizeien der Länder. Der Innenpolitiker Grötsch gehörte seit 2013 dem Bundestag an. Zuvor arbeitete er selbst bei der Polizei in Bayern. Der Polizeibeauftragte ist für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Am Freitag soll er offiziell von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ernannt werden.

Um mögliches Fehlverhalten oder strukturelle Missstände bei der Polizei aufzuklären, hat der Polizeibeauftragte nach dem im Januar verabschiedeten Gesetz das Recht, Akten oder andere Schriftstücke einzusehen, Stellungnahmen anzufordern und Beschäftigte zu befragen. Eingaben an den Polizeibeauftragten können von ihm anonym behandelt werden. Beim Einreichen einer Beschwerde muss die Identität aber genannt werden. Anonym abgegebene Hinweise werden nicht bearbeitet.