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Tür aufgestoßen

Die Akzeptanz der Vielfalt der Lebensformen wächst. Auch in den Kirchen. Jüngster Beweis ist der Beschluss der Evangelischen Kirche im Rheinland, homosexuellen Paaren, die in eingetragener Partnerschaft leben, eine kirchliche Trauung zu ermöglichen. Die Landeskirche geht damit noch einen Schritt weiter als die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, in der entsprechende Segnungen seit 2013 zwar Trauungen gleichgestellt sind, die aber nicht als solche bezeichnet werden.
Mit seinem Beschluss hat das Rheinland eine weitere Tür in Richtung Gleichstellung homosexueller Partnerschaften aufgestoßen. Das ist gut so. Vernünftig und verständlich ist dabei allerdings auch die Entscheidung, Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Gemeinden zuzugestehen, eine solche Trauung abzulehnen, und so der Gewissensfreiheit Raum zu lassen.  
So weit wie das Rheinland haben sich Westfalen und Lippe bisher nicht vorgewagt. Man darf gespannt sein, wie das Thema in den Landeskirchen künftig weiterdiskutiert wird.