Kiel. Schleswig-Holsteins Landtag wird in seiner Sitzung vom 27. bis 29. April diskutieren, ob die Präambel der neuen Landesverfassung doch noch einen Gottesbezug bekommt. Die erste Lesung eines entsprechenden Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung kommt auf die Tagesordnung, bestätigte Landtagssprecher Tobias Rischer am Dienstag dem epd in Kiel.
Zur Debatte steht jetzt die Formulierung: "In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt, hat der Landtag in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger … diese Verfassung beschlossen." Der Antrag wurde nach Angaben von Frank Zabel, Leiter der Stabsstelle Presse und Kommunikation der Nordkirche, von 22 Landtagsabgeordneten aus allen Fraktionen außer der Piratenfraktion unterschrieben.
Nach den Worten von Fatih Mutlu, Vorsitzender der Schura der Islamischer Religionsgemeinschaft Schleswig-Holstein, hat es in vorbereitenden Gesprächen mit Abgeordneten breite Zustimmung für diese Formulierung gegeben. "Als Initiative hatten wir vor einigen Wochen Abgeordnete aller Fraktionen eingeladen, um über das weitere Verfahren zu beraten", sagte er dem epd.
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Thema Gottesbezug erneut im Landtag
Kommt jetzt doch noch der Gottesbezug in die Landesverfassung? 22 Abgeordnete haben Unterstützung signalisiert, das Parlament debattiert erneut.

Motiv der Plakatkampagne der Initiative zum GottesbezugInitiative Gottesbezug