Das umstrittene Tanzverbot am Karfreitag trifft auch im Hessischen Landtag auf Befürworter und Gegner. Der Karfreitag habe als einer der höchsten kirchlichen Feiertage „sein Zentrum im Gedenken an das Leiden und das Sterben von Jesus Christus und soll deshalb auch weiterhin ein Tag der Stille, der Einkehr und der Besinnung sein“, sagte Ines Claus, Vorsitzende der CDU-Fraktion, auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd): „Wir sprechen uns daher klar für die Beibehaltung des Verbots öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag aus.“ Das Verbot trage dazu bei, eine „Atmosphäre der Ruhe zu bewahren, die nicht nur Gläubigen, sondern auch der Gesellschaft insgesamt zugutekommen“ könne. In Hessen sind am Gründonnerstag von 4 Uhr an, am Karfreitag, am Karsamstag sowie am Ostersonntag und -montag öffentliche Tanzveranstaltungen ganztägig oder teilweise verboten.
Die ebenfalls regierungstragende SPD-Fraktion zeigte sich gegenüber einer künftigen Lockerung des Verbots offen. „Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam mit der CDU betont, dass Sonn- und Feiertage unverzichtbare Räume für Besinnung, Erholung und kulturellen Austausch sind. Der besondere Schutz der stillen Feiertage wie Karfreitag wurde dabei ausdrücklich bekräftigt“, sagte der Fraktionsvorsitzende Tobias Eckert. Gleichzeitig stehe die SPD-Fraktion für einen modernen gesellschaftlichen Dialog. „Wenn wir im Rahmen einer möglichen Novellierung des Hessischen Feiertagsgesetzes darüber sprechen, wie mit stillen Feiertagen künftig umgegangen werden soll, dann muss auch Raum für eine offene und sachliche Debatte über zeitgemäße Regelungen sein – ohne dabei den Schutzgedanken grundsätzlich infrage zu stellen.“
Für eine Lockerung des generellen Tanzverbotes unter Berücksichtigung religiöser Praxen plädieren auch die Grünen, teilte Kaya Kinkel, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, mit: „Respekt und Achtung vor stillen religiösen Tagen sind uns sehr wichtig. In einer pluralen Gesellschaft kann dies aber nicht absolut gelten.“ Es brauche Kompromisslösungen, die „Menschen sowohl die ungestörte stille Einkehr ermöglichen, als auch die Möglichkeit des fröhlichen Feierns“. Dies müsse „Maßstab aller Maßnahmen sein“, so Kinkel.
Die FDP-Fraktion wiederum lehnt das Tanzverbot vollständig ab. „Als Liberaler tue ich mich mit Verboten grundsätzlich schwer und halte das Tanzverbot auch für nicht mehr zeitgemäß“, sagte der Fraktionsvorsitzende Stefan Naas. „Wenn Menschen in einem Club tanzen, verletzt das nach meinem Verständnis nicht die religiösen Gefühle derer, denen die Stille des Feiertags wichtig ist und die Einrichtungen wie Clubs an einem solchen Tag mutmaßlich gar nicht besuchen.“
Pascal Schleich, der religionspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, teilte mit, dass das Tanzverbot bestehen bleiben müsse.