In Schleswig-Holstein wird die gesetzliche Feiertagsruhe an den stillen Feiertagen wie Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag künftig lockerer vorgeschrieben als bisher. Der Landtag beschloss am Mittwoch einen Änderungsantrag zum Gesetz über Sonn- und Feiertage. Am Volkstrauertag und am Totensonntag gilt die Feiertagesruhe künftig von 6 bis 20 Uhr, am Karfreitag von 2 bis 2 Uhr des folgenden Tages.
Nach der bisherigen Regelung gilt das Verbot am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr morgens sowie am Karfreitag den gesamten Tag. Grundlage ist das Sonn- und Feiertagsgesetz, das öffentliche Veranstaltungen verbietet, die dem Ernst stiller Feiertage widersprechen oder den Gottesdienst stören.
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Tanz-Verbote an Feiertagen gelockert
Öffentliche Veranstaltungen sind künftig für längere Zeit erlaubt. Von den Kirchen kommt Kritik.

Über das Tanz-Verbot an stillen Feiertagen diskutierte der LandtagJoakant / Pixelio