In einer nachdenklichen und zugleich emotionalen Debatte hat die Landessynode am Mittwoch in Amberg über den Umgang mit queeren Menschen in der evangelischen Kirche gesprochen. Dabei kündigte Landeskirchen-Personalchef Stefan Reimers an, den „Magnus Consenus“ auf der höheren Ebene „zunächst auszusetzen“. Das heißt: In Stellenbesetzungsgesprächen wird die Homosexualität von Pfarrpersonen von den Regionalbischöfen nicht mehr thematisiert. Dazu gehört auch die Frage, ob sie mit Partner im Pfarrhaus leben wollen. Kirchenvorstände sowie Dekaninnen und Dekane können das Thema weiter ansprechen.
Die Synode hatte sich am Mittwoch mit mehreren Eingaben und Anträgen zum Thema Umgang mit queeren Menschen zu beschäftigen. Die Evangelische Jugend in Bayern (ejb) forderte beispielsweise eine Trauung für alle Menschen – bisher ist in der bayerischen Landeskirche nur eine Segnung homosexueller Paare möglich. Auch fordert die ejb eine Abschaffung des Gewissensschutzes für Pfarrpersonen bei der Segnung homosexueller Paare. Außerdem will die ejb einen Aktionsplan, der festlegt, wie man die queere Community besser erreicht, sowie ein Schuldbekenntnis für frühere Diskriminierungen queerer Menschen.
Im Plenum diskutierten die Synodalen über diese und weitere Eingaben äußerst leidenschaftlich. Manche setzten sich – auch aus eigener Betroffenheit – für eine schnelle Beendigung von Regelungen ein, die von ihnen als diskriminierend empfunden werden. Andere Synodale warben wiederum aus eigener Betroffenheit für die Beibehaltung des Gewissensschutzes für Pfarrerinnen und Pfarrer. Der Synodale Matthias Hartmann warb in der Debatte dafür, bei diesem Thema nicht nur an Regeln und Vorschriften zu denken. Vielmehr müsse es darum gehen, „ein Klima der Offenheit für queere Menschen in unserer Kirche“ zu schaffen.
Die Synode stimmte am Ende der Debatte dafür, die Situation queer lebender Menschen „innerhalb und außerhalb“ der bayerischen Landeskirche „stärker in den Blick zu nehmen und wahrzunehmen, wo sie unter Diskriminierung litten und leiden“. Dazu setzte das Kirchenparlament eine Arbeitsgruppe ein, über deren Besetzung Landeskirchenrat und Landessynodalausschuss einvernehmlich entscheiden. Ebenso sollen beide kirchenleitenden Organe die Frage klären, wie Betroffene angemessen einbezogen werden können. Bei der Herbsttagung 2024 stellt die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse und einen Beschlussvorschlag vor. (00/3905/29.11.2023)