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Synode berät über Frauenquote in landeskirchlichen Führungspositionen

Bei der Herbsttagung der bayerischen Landessynode wird es auch um die Gleichberechtigung von Frauen bei der Vergabe von kirchlichen Führungsposten und um die Nachwuchsgewinnung gehen. „Wir sind auf einem guten Weg“, sagte die Synodale Constanze Pott im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie vertritt die Interessen der Synodalen in der Frauenfrage und koordiniert das Thema unter dem Titel „Prozessbegleitung für die synodalen Bestrebungen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zu mehr Frauen in Führung, Chancengleichheit und strategische Führungskräfte-Förderung“.

Eine Eingabe, die der Synode vorliegt, fordert zum Beispiel eine Frauenquote für bestimmte Leitungspositionen von mindestens 50 Prozent. Insbesondere für den Landeskirchenrat und auf Dekanatsebene dürfe so lange kein Mann berufen werden, bis die Quote von mindestens 50 Prozent Frauen erreicht sei, heißt es. Der Landeskirchenrat hingegen empfiehlt in seiner Stellungnahme eine flexible Quote von 40 bis 60 Prozent. Eine 40-Prozent-Quote auch für Männer würde aber von vornherein ausschließen, dass Frauen in Zukunft auch einmal eine Mehrheit von mehr als 60 Prozent in Leitungsgremien und Führungspositionen erreichten, gab Pott zu bedenken.

Es brauche einen echten Struktur- und Kulturwandel – allein schon wegen der Tatsache, dass derzeit rund 80 Prozent des theologischen Nachwuchses weiblich sei, sagte Pott. Nur 30 Prozent der Dekansposten seien von Frauen besetzt, im Landeskirchenrat liege die Quote derzeit bei unter 20 Prozent. Frauenförderung sei zugleich auch Nachwuchsförderung, die angesichts des Pfarrermangels immer wichtiger werde. Ein weiterer Antrag fordert frauenfördernde Maßnahmen in der landeskirchlichen Personalabteilung, etwa Fortbildungs- und Trainingsprogramme für Frauen oder die Beteiligung der Beauftragten für „Chancengerechtigkeit“ in Bewerbungs- und Berufungsverfahren.

Auch der Landessynodalausschuss hat sich mit der Frauenfrage befasst und eine eigene Gesetzesinitiative vorgelegt: Er will das kirchliche Gleichstellungsgesetz bei der Wahl von Oberkirchenrätinnen und -räten anpassen. Konkret soll der oder die Beauftragte für Chancengerechtigkeit deutlich mehr in den Ausschreibungs- und Bewerbungsprozess eingebunden werden und dabei aktiv mitwirken. Das Gesetz müsste eigentlich komplett überarbeitet werden, sagte Pott. Dennoch halte sie die jetzt angedachte Anpassung des Kirchengesetzes für einen „ganz wichtigen Schritt“.

Der Landeskirchenrat schreibt in einer seiner Stellungnahmen, dass er für die kommenden 10 bis 15 Jahre mit einem starken Personalrückgang bei Pfarrern, Diakonen, Religionspädagogen, Sozialpädagogen und Kirchenmusikern rechne. Bis 2035 seien rund 40 Prozent der derzeitigen Mitarbeitenden der genannten Berufsgruppen in den Ruhestand eingetreten. Man müsse als Arbeitgeber in Zukunft daher noch mehr als bisher um junge Menschen werben. Die Synodentagung in Amberg beginnt am Sonntag (24. November) und dauert bis Mittwoch. Im Mittelpunkt steht die Verabschiedung des landeskirchlichen Haushalts. (00/3683/21.11.2024)