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SWR-Gremien nehmen Stellung zu Staatsvertragsnovelle

Die Aufsichtsgremien des SWR haben am Montag ihre gemeinsame Stellungnahme zum SWR-Staatsvertragsentwurf eingereicht. Darin begrüßen sie grundsätzlich die Reformvorschläge und bewerten die Stärkung der Regionalität als wichtiges Element, um den Sender zukunftsfähig aufzustellen, teilte der SWR am Montag in Stuttgart mit.

Der Rundfunkratsvorsitzende Engelbert Günster äußerte sich skeptisch zur angedachten Regelung, künftig nur noch regionale Auseinanderschaltungen in den beiden Landeshörfunkprogrammen zuzulassen. Dies stehe im Widerspruch zum Ziel, die regionale Verwurzelung und regionale Prägung der SWR-Angebote zu stärken, sagte er laut Mitteilung.

Der Verwaltungsratsvorsitzende Hans-Albert Stechl kritisierte, dass laut SWR-Staatsvertragsentwurf künftig alle sieben Personen, die durch den Rundfunkrat in den Verwaltungsrat gewählt werden, Sachverständige mit genau definierten Ausbildungen sein müssen. „Hierdurch wird dem Rundfunkrat die Möglichkeit genommen, eine geeignete Person in den Verwaltungsrat zu senden, die nach dem Staatsvertrag lediglich die falsche Ausbildung hat, jedoch die notwendige Erfahrung mitbringt“, so Stechl. Hier brauche es eine größere Flexibilität.

Beide Kontrollgremien kritisieren den zunehmenden politischen Einfluss bei den Auswahlverfahren der Rundfunkratsmitglieder. So entscheidet der zuständige Fachausschuss des jeweiligen Landtags über die Mitglieder, die aus der Mitte der Gesellschaft benannt werden und im Streitfall, wenn sich mehrere Entsendeorganisationen nicht auf einen Sitz einigen können. Der Stellungnahme ging eine Sondersitzung des Rundfunk- und Verwaltungsrats voraus, in der die beiden Kontrollorgane intensiv die Neuerungen der SWR-Staatsvertragsnovelle diskutierten. (2661/25.11.2024)