Der Südwestrundfunk (SWR) bietet seine Nachrichten-App „Newszone“ wieder an. Seit Dienstag sei „Newszone“ als Bestandteil des Angebots „Dasding.de“ wieder per App verfügbar, sagte eine SWR-Sprecherin am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Verbreitung der App wird von mehreren südwestdeutschen Zeitungsverlagen gerichtlich angefochten. Die gerichtliche Auseinandersetzung stehe dem Angebot der App nicht entgegen, erklärte die Sprecherin
Der SWR startete die „Newszone“-App im April 2022, um Menschen unter 25 mit Nachrichteninhalten zu erreichen. Im Oktober 2022 hatte das Landgericht Stuttgart in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einer Unterlassungsklage von 16 Verlagen gegen die App teilweise stattgegeben. Es entschied, die beklagte App-Ausgabe vom 14. April 2022 sei presseähnlich und wettbewerbswidrig. Anschließend verbreitete der SWR „Newszone“-Inhalte nur noch über sein Jugendangebot „Dasding.de“.
Das Gericht war im Wesentlichen der Rechtsauffassung der klagenden Verlage gefolgt. Es stellte außerdem fest, dass die App nicht vom Telemedienkonzept für das SWR-Jugendangebot „Dasding.de“ erfasst werde. Für die App hätte es ein eigenes Genehmigungsverfahren im Rundfunkrat (Drei-Stufen-Test) geben müssen.
Der SWR legte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein. Das OLG entschied im Juni 2023, der SWR dürfe die App wieder anbieten und hob damit die erstinstanzliche Entscheidung auf. Das OLG stellte in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil fest, dass es zwischen den klagenden Verlagen und dem SWR kein Schlichtungsverfahren gegeben habe. Dies sei aber vor einer Anrufung von Gerichten erforderlich.
Das daraufhin von den Verlagen eingeleitete Schlichtungsverfahren zwischen den Verlagen und dem SWR scheiterte im September 2023. Die 16 Zeitungsverlage reichten daraufhin beim Landgericht Stuttgart Anfang November 2023 ihre Hauptsacheklage ein. Sie bekräftigen darin ihre Rechtsauffassung, dass die beklagte Version der „Newszone“-App presseähnlich sei. Der SWR ist dagegen weiter der Auffassung, dass die „Newszone“-App „lediglich eine mobile Ausspielung des genehmigten Telemedienangebots Dasding.de“ sei, teilte die Sprecherin mit. Es sei also kein eigenständiges Telemedienangebot. Auch der SWR-Rundfunkrat habe dies im Dezember 2022 festgestellt.
Wann über die Hauptsacheklage der Verlage entschieden wird, ist offen. Zunächst muss geklärt werden, ob für diese Klage Zivilgerichte oder Verwaltungsgerichte zuständig sind. Der SWR ist der Auffassung, die zentrale Rechtsfrage in dem Klageverfahren sei nicht, ob die betreffende App-Ausgabe presseähnlich sei, sondern ob für die App ein eigenes Genehmigungsverfahren notwendig sei. Die SWR-Sprecherin sagte, es gehe hier um „komplexe medienverwaltungs- und verfassungsrechtliche Fragen“, über die Verwaltungsgerichte entscheiden sollten. Sie seien „mit spezifischer Fachkompetenz“ ausgestattet. Auch darüber müssen nun die Gerichte entscheiden.