Wie viel Eltern für einen Kita-Platz zahlen müssen, hängt nicht nur vom Einkommen oder vom Bundesland ab. Die Kosten unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Ein Flickenteppich.
Je jünger, desto teurer: Besonders für Kinder unter drei Jahren ist die Kita-Betreuung in Deutschland teuer. Das zeigt eine am Samstag veröffentlichte Auswertung des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Dabei gibt es bei den Gebühren einen bundesweiten Flickenteppich.
Die höchsten Gebühren erheben laut Studie Bergisch Gladbach und Mülheim an der Ruhr für die Betreuung von einjährigen Kindern. In Mülheim an der Ruhr zahlen Gutverdiener für eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden 1.009 Euro, Bergisch Gladbach berechnet für 45 Stunden pro Woche einen Beitrag von 1.220 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die Verpflegung und weitere Leistungen.
Doch auch für Menschen mit mittleren Einkommen kann die Kita zur finanziellen Belastung werden. Besonders teuer ist es für sie in Mannheim: Dort werden für eine tägliche, achtstündige Betreuung bei einem Brutto-Einkommen von 50.000 Euro monatlich 399 Euro fällig.
Ob und wie viel Eltern zahlen müssen, hängt vor allem vom Wohnort, dem Alter, der Anzahl der Kinder, dem Betreuungsumfang sowie dem Einkommen ab. Die Kriterien unterscheiden sich jedoch nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch zwischen den Kommunen: So gibt es in den hessischen Großstädten keine Staffelung des Einkommens, in Reutlingen keine Differenzierung nach Alter, dafür unterscheiden einige Städte in Niedersachsen auch noch nach Art der Betreuungseinrichtung.
In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und ab dem Jahr 2027 auch im Saarland ist der Besuch staatlicher oder staatlich geförderter Kindertagesbetreuungen generell gebührenfrei. In anderen Bundesländern gibt es zum Teil eine Gebührenfreiheit für Kinder eines bestimmten Alters. So ist etwa die Betreuung in Rheinland-Pfalz für Kinder ab zwei Jahren gebührenfrei. Zudem gibt es zum Teil landesrechtliche Regelungen bei mehreren betreuten Kindern. Außerdem können freie Träger wie die Kirchen in einigen Bundesländern zum Teil die Gebühren eigenständig gestalten. Von insgesamt rund 60.000 Tageseinrichtungen für Kinder (inklusive der Horte) befanden sich laut Studie im März 2023 nur rund 20.000 in öffentlicher und 40.000 in freier Trägerschaft.
Betrachtet wurden für die Auswertung landesrechtliche Regelungen und Gebührenordnungen von 82 Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Berücksichtigt wurden möglichst die Grundgebühren im ersten Halbjahr 2024.
“Im Sinne einer Chancengleichheit wäre der Besuch von Kitas idealerweise bundesweit einheitlich geregelt und für alle Kinder in den letzten Jahren vor der Einschulung kostenlos”, erklärt Wido Geis-Thöne, Ökonom am Institut der deutschen Wirtschaft (IW). “Dies ist aber aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Länder und Kommunen nicht überall umsetzbar, da die Kostenfreiheit nicht zulasten der Qualität der Betreuung gehen darf.” Hohe Beiträge müssten aber vermieden werden, da sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschwerten.