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Studie: Windkraftanlagen bedrohen heimische Brutvögel

Vogelschutzgebiete in Deutschland sind einer Studie zufolge erheblich von der Nähe zu Windkraftanlagen betroffen. Laut einer von der Deutschen Wildtier Stiftung (DWS) in Auftrag gegebenen Untersuchung befinden sich deutschlandweit fast 500 Anlagen innerhalb der Schutzgebietsgrenzen, wie die DWS am Donnerstag in Hamburg mitteilte. 60 Prozent aller Vogelschutzgebiete liegen in einem sogenannten, im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Prüfbereich von Windkraftanlagen. Die DWS fordert für einen Teil der Windkraftanlagen nachträgliche Abschaltauflagen.

Der Fokus der Studie lag auf Vogelschutzgebieten auf dem Festland, die den Schutz mindestens einer sogenannten kollisionsgefährdeten Brutvogelart zum Ziel haben. Untersucht wurde die Nähe dieser Schutzgebiete zu Windkraftanlagen. Die Studie zeige, „dass der Artenschutz beim Ausbau der erneuerbaren Energien häufig untergraben“ werde, erklärte Andreas Kinser, Leiter Natur- und Artenschutz bei der DWS. Alle 15 vom Gesetzgeber definierten kollisionsgefährdeten Brutvogelarten sind den Angaben zufolge betroffen.

Der Prüfbereich definiert laut DWS je nach Brutvogelart drei unterschiedlich weite Radien um eine Windkraftanlage: den Nahbereich, den zentralen Prüfbereich und den erweiterten Prüfbereich. Befindet sich ein Brutplatz der relevanten Vogelarten in diesen Prüfbereichen, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Im Nahbereich müssten diese eigentlich so umfangreich sein, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage in der Regel nicht mehr möglich wäre, erläuterte die DWS. Der Gesetzgeber habe den Umfang der Abschaltauflagen allerdings begrenzt und lasse ausgerechnet im Nahbereich regelmäßig Ausnahmen zu. Damit nehme er das Tötungsrisiko für die Brutvögel in Kauf.

„Die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßt ausdrücklich den Ausbau erneuerbarer Energien, er darf aber nicht auf Kosten des Artenschutzes gehen“, befand Kinser. Die Dringlichkeit des Biodiversitätsschutzes stehe der des Klimaschutzes „in nichts nach“.

Um Klimaschutz und Artenschutz in Einklang zu bringen, fordert die DWS, nachträglich Abschaltauflagen für die Windkraftanlagen zu beschließen, die mindestens im zentralen Prüfbereich Flächenanteile von relevanten Vogelschutzgebieten aufweisen. Diese könnten je nach Tageszeit, dem saisonalen Aufenthaltsort von Zugvogelarten oder dem tatsächlichen Brutvorkommen variieren.

„Langfristig muss das Ziel sein, alle Windkraftanlagen abzubauen, die im Nahbereich Vogelschutzgebiete mit kollisionsgefährdeten Brutvogelarten als Erhaltungszielart aufweisen“, erklärte Kinser. Davon betroffen wären knapp zwei Prozent aller in Deutschland errichteten Windkraftanlagen.