Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen stellen sich hinter das Lieferkettengesetz. Die Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), das Lieferkettengesetz aufheben und die europäische Lieferkettenrichtlinie abschaffen zu wollen, sei vollkommen verfehlt, erklärten Brot für die Welt, Misereor und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Eine gemeinsam Studie zeige, dass das deutsche Lieferkettengesetz wirke – wenn auch nicht stark genug.
Demnach nutzen Betroffene das Gesetz, um Menschenrechtsverstöße anzuzeigen und Unternehmen zum Handeln zu bewegen. Dies sei ein erster Erfolg, so die Organisationen. Sie fordern eine konsequentere Durchsetzung geltender Sorgfaltspflichten sowie gesetzliche Nachbesserungen. Die beschlossene EU-Lieferkettenrichtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) müsse schnell und ambitioniert umgesetzt werden.
Lieferkettengesetz: Erste Erfolge, viel Kritik
Die Studie analysiert 18 konkrete Beschwerden gegen deutsche und in Deutschland tätige Unternehmen. Ihr Fazit: Das Lieferkettengesetz eröffne neue Rechtswege. Man habe erste Unternehmen an den Verhandlungstisch bewegen und Verbesserungen erzielen können. Beispiele seien Lohnerhöhungen auf Bananenplantagen in Ecuador sowie mehr Schutz vor dem Einsatz giftiger Pestizide nach einer Beschwerde gegen den deutschen Lebensmittelkonzern Rewe.

Insgesamt aber blieben die Veränderungen zu zaghaft, kritisieren die Auftraggeber der Studie. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzesänderungen wiesen in die falsche Richtung. Besonders problematisch sei, dass künftig nur noch “massive Menschenrechtsverletzungen” sanktioniert werden sollen, so Maren Leifker von Brot für die Welt. Dadurch würden Menschenrechtsverletzungen “in tolerierbare und sanktionierbare unterteilt und rechtliche Grauzonen geschaffen”.