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Lieferkettengesetz: Studie sieht Erfolge und Reformbedarf

Das deutsche Lieferkettengesetz wirkt – wenn auch nicht stark genug. Das meinen zumindest Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen und kritisieren die neue Bundesregierung.

Das Lieferkettengesetz aufzuheben sei vollkommen verfehlt, erklären Brot für die Welt und Misereor (Archivbild)
Das Lieferkettengesetz aufzuheben sei vollkommen verfehlt, erklären Brot für die Welt und Misereor (Archivbild)imago / Joerg Boethling

Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen stellen sich hinter das Lieferkettengesetz. Die Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), das Lieferkettengesetz aufheben und die europäische Lieferkettenrichtlinie abschaffen zu wollen, sei vollkommen verfehlt, erklärten Brot für die Welt, Misereor und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Eine gemeinsam Studie zeige, dass das deutsche Lieferkettengesetz wirke – wenn auch nicht stark genug.

Demnach nutzen Betroffene das Gesetz, um Menschenrechtsverstöße anzuzeigen und Unternehmen zum Handeln zu bewegen. Dies sei ein erster Erfolg, so die Organisationen. Sie fordern eine konsequentere Durchsetzung geltender Sorgfaltspflichten sowie gesetzliche Nachbesserungen. Die beschlossene EU-Lieferkettenrichtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) müsse schnell und ambitioniert umgesetzt werden.

Lieferkettengesetz: Erste Erfolge, viel Kritik

Die Studie analysiert 18 konkrete Beschwerden gegen deutsche und in Deutschland tätige Unternehmen. Ihr Fazit: Das Lieferkettengesetz eröffne neue Rechtswege. Man habe erste Unternehmen an den Verhandlungstisch bewegen und Verbesserungen erzielen können. Beispiele seien Lohnerhöhungen auf Bananenplantagen in Ecuador sowie mehr Schutz vor dem Einsatz giftiger Pestizide nach einer Beschwerde gegen den deutschen Lebensmittelkonzern Rewe.

Das Lieferkettengesetz ist wieder in der Diskussion
Das Lieferkettengesetz ist wieder in der DiskussionImago / Steinach

Insgesamt aber blieben die Veränderungen zu zaghaft, kritisieren die Auftraggeber der Studie. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzesänderungen wiesen in die falsche Richtung. Besonders problematisch sei, dass künftig nur noch “massive Menschenrechtsverletzungen” sanktioniert werden sollen, so Maren Leifker von Brot für die Welt. Dadurch würden Menschenrechtsverletzungen “in tolerierbare und sanktionierbare unterteilt und rechtliche Grauzonen geschaffen”.

Misereor: EU-Richtlinie nur mit Umsetzungspflicht

Mit Blick auf jüngste Äußerungen von Kanzler Merz sagte Armin Paasch von Misereor, die im Sommer 2024 in Kraft getretene EU-Richtlinie dürfe keinesfalls weiter verwässert oder gar abgeschafft werden. “Ohne stärkere Beteiligungsrechte und zivilrechtliche Haftungsregel bliebe Betroffenen der Zugang zu Recht verwehrt”, so Paasch; und: “Ohne Umsetzungspflicht würden Klimapläne zum Papiertiger.” EU-Recht wie auch das Völkerrecht verböten zudem Rückschritte beim Schutz der Menschenrechte, wie sie im Koalitionsvertrag angekündigt würden.