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Streit zwischen Reichelt und “Reschke Fernsehen” geht weiter

Der ehemalige „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt hat eine auf Unterlassung gerichtete Hauptsacheklage gegen „Reschke Fernsehen“ eingereicht. Eine mündliche Verhandlung dazu steht bislang aus, wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Montag mitteilte. Streitpunkt war eine Ausgabe der ARD-Sendung vom 16. Februar 2023. Unter dem Titel „Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen“ hatte sich die Sendung mit Vorwürfen des Machtmissbrauchs gegen den ehemaligen „Bild“-Chef befasst. Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg eine von Reichelt angestrebte Gegendarstellung zurückgewiesen.

Julian Reichelt hatte die Ausstrahlung einer Gegendarstellung in fünf Punkten verlangt. Das Landgericht Hamburg erließ eine Gegendarstellungsverfügung und bestätigte diese im vergangenen September (Az.: 324 O 91/23). Gegen diese Entscheidung legte der NDR Berufung ein und setzte sich in der nächsten Instanz durch: Das Oberlandesgericht Hamburg hob die Entscheidung des Landgerichts mit Urteil vom 6. Mai auf und wies den Verfügungsantrag zurück (Az.: 7 U 6/24). Laut OLG Hamburg entsprach der Antrag von Reichelt nicht den gesetzlichen Voraussetzungen, wie der NDR in der vergangenen Woche mitteilte. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts seien keine Rechtsmittel möglich.