Keitum/Insel Sylt. Der seit drei Jahren geführte Rechtsstreit um den Namen des Hotels "Severin’s Resort und Spa" in Keitum auf der Nordseeinsel Sylt ist außergerichtlich beigelegt worden. Darauf haben sich die evangelische Kirchengemeinde St. Severin und die Zech Group als Betreiber des Keitumer Hotels "nach ausführlichen Gesprächen" geeinigt, teilt Pastorin Susanne Zingel mit. Der Kirchengemeinderat habe beschlossen, "auf die Durchsetzung des Rechtsanspruches einer Namensänderung zu verzichten". Das heißt: Das Hotel darf seinen Namen behalten.
Beide Seiten hätten ihr gemeinsames Interesse erklärt, den Konflikt auf diesem Weg versöhnlich zu beenden, sagte Zingel weiter. Am 29. September 2016 hatte das Oberlandesgericht Schleswig geurteilt, dass die Zech Group eine Namensrechtsverletzung begangen habe, indem sie den Namen der historischen Kirche St. Severin in Abwandlung für ihr Hotel verwandt hat. Im Ort Keitum sei dadurch eine "Zuordnungsverwirrung" entstanden, und das Hotel müsse umbenannt werden, entschied das Gericht.
Erklärung des Hotelbesitzers
Gegen dieses Urteil hatte die Zech Group eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Bevor sich der Bundesgerichtshof mit der Beschwerde befasst, haben sich nun beide Parteien geeinigt. Unternehmer und Hotelbesitzer Kurt Zech verwies darauf, dass Gespräche mit der Kirchengemeinde ihn dazu bewogen hätten, das Schleswiger Urteil anzunehmen und die Beschwerde beim Bundesgerichtshof zurückzuziehen. Die Zech Group übernehme alle Kosten des Verfahrens.
In einer persönlichen Erklärung des Hotelbesitzers an den Kirchengemeinderat heißt es unter anderem: "Wir hätten viel früher das Gesprächsangebot der Kirchengemeinde annehmen sollen. In eingehenden Gesprächen haben mir Frau Pastorin Susanne Zingel und Herr Pastor Ingo Pohl das berechtigte Anliegen der Kirchengemeinde, die religiöse, kulturelle, soziale und emotional einmalige Bedeutung von St. Severin zu schützen, dargelegt. Ich entschuldige mich dafür, die religiösen Empfindungen der Kirchengemeinde und der Gäste von St. Severin verletzt zu haben."
Noch ein weiteres Hotel
Nach den Worten von Pastorin Zingel bedeute dieses Erklärung von Kurt Zech "uns als Kirchengemeinde viel". Zwar sei die vom Gericht erkannte Zuordnungsverwirrung dadurch nicht aufgehoben worden. Aber die rechtliche Klärung habe deutlich gemacht, "dass es um ein legitimes Anliegen der Kirchengemeinde geht". Die Zech-Group unterhält auf Sylt auch das Hotel "Landhaus Severin’s Morsum Kliff". Das Hotel auf Morsumer Gebiet hätte ohnehin seinen Namen behalten dürfen, weil der Rechtsstreit nur das Keitumer Gebiet betraf.
Die St. Severin-Kirche steht auf dem höchsten Punkt des Sylter Geestkernes. In früherer Zeit wurden hier germanische Götter verehrt. Der Legende nach soll der Dänenkönig Knut der Große (995-1035) Geld und Steine zum Bau einer Kirche in Keitum gegeben haben. Gesichert ist die erste urkundliche Erwähnung der Kirche im Jahre 1240. Die Kirchengemeinde hat 2.100 Kirchenmitglieder. (epd)