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Streit um Rabbinerausbildung – Forderung nach Rundem Tisch

Längere Zeit war es ruhig um die Zukunft der Ausbildung von liberalen und konservativen Rabbinerinnen und Rabbinern in Potsdam – zumindest in der Öffentlichkeit. Jetzt flammt die Kontroverse mit Macht wieder auf.

Im Streit um die Neuausrichtung der Rabbinerausbildung in Potsdam werden Forderungen nach raschen Gesprächen mit allen Beteiligten laut. Der rabbinische Leiter des Abraham-Geiger-Kollegs (AGK), Andreas Nachama, dringt auf einen Runden Tisch, der zeitnah einberufen werden muss, wie er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag sagte. An den Gesprächen sollten der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, Vertreterinnen und Vertreter der liberalen und konservativen Strömung teilnehmen. In Potsdam werden am AGK liberale und am Zacharias-Frankel-College konservative Rabbinerinnen und Rabbiner ausgebildet.

Die Debatte war neu aufgeflammt, nachdem der Zentralrat am Montag mitgeteilt hatte, zur Sicherung der Ausbildung eine neue Stiftung auf den Weg gebracht zu haben. Der Zentralrat hatte solch ein Modell einer von ihm getragenen religionsgemeinschaftlichen Stiftung vor etwa einem Jahr erstmals ins Gespräch gebracht. Mit im Boot sind das Bundesinnenministerium, das brandenburgische Wissenschaftsministerium sowie die Kultusministerkonferenz als staatliche Zuwendungsgeber.

Die Allgemeine Rabbinerkonferenz, die nicht-orthodoxe Rabbinerinnen und Rabbiner vertritt, und das Frankel-College begrüßten die Pläne. Scharfe Kritik kam dagegen von der Union progressiver Juden: “Wir weisen energisch das aggressive Vorgehen des Zentralrats der Juden zurück, unser Rabbinerseminar zu übernehmen. Die Absicht der staatlichen Mittelgeber, die institutionelle Förderung des Abraham Geiger Kollegs an den Zentralrat weiterzuleiten, halten wir für einen Bruch des Religionsverfassungsrechts.”

Nicht nur über die künftige Struktur der Ausbildung war Streit entbrannt, sondern zuletzt auch über die Zuständigkeiten für das Ordinationsrecht, das für angehende Rabbinerinnen und Rabbiner der beiden Ausbildungsstätten gilt.