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Streit um Priestergräber

Karlsruhe/Bad Rappenau –  Die syrisch-orthodoxe Gemeinde in Bad Rappenau bei Heilbronn hat mit ihrem Vorhaben, in ihrer Kirche in einem Industriegebiet zehn Priestergräber einzurichten, Unterstützung vom Bundesverfassungsgericht bekommen. Die Ablehnung solcher Gräber durch den baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof verletze die Grundrechte der Gemeinde, heißt es in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
Für Syrisch-Orthodoxe gehört das Grab ihres Hauspriesters „in Hörweite zum Altar“ zu den verbindlichen Glaubensregeln. Der amtierende Priester geht samstags an die Begräbnisstätte seines Vorgängers, um dort den Sonntagsgottesdienst vorzubereiten. epd