Der Konflikt über das Potsdamer Rabbinerseminar Abraham-Geiger-Kolleg wird nun voraussichtlich auch vor Gericht ausgetragen. Der Zentralrat der Juden werde Forderungen des langjährigen Rektors des Kollegs, Walter Homolka, auf Unterlassung von Äußerungen nicht nachkommen, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Berlin. Homolkas Anwälte hatten dem Zentralrat Ende vergangener Woche vorgeworfen, die Persönlichkeitsrechte des Rabbiners zu verletzen.
Der Zentralrat habe die Ansprüche Homolkas mit Schreiben vom Donnerstag zurückgewiesen, sagte sein Anwalt David Geßner dem epd in Berlin: „Wir werden nun Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht stellen und die Ansprüche gerichtlich weiterverfolgen.“ Das Schreiben der Anwälte des Zentralrats zeige „aus unserer Sicht einmal mehr, dass die Vorwürfe gegen unseren Mandanten haltlos und ohne Substanz sind“.
Machtmissbrauch vorgeworfen
Der Zentralrat hatte am Donnerstagabend seinerseits erklärt, die Abmahnung werde als „haltlos“ angesehen und Homolka unter anderem vorgeworfen, er greife „wahllos“ Bewertungen von Gutachtern des Zentralrats an. „Für uns ist das nur ein Beleg dafür, dass Rabbiner Homolka jedes Maß verloren hat“, erklärte der Zentralrat.
Homolka steht seit einiger Zeit nach Vorwürfen des Machtmissbrauchs in der Kritik. Der Zentralrat der Juden hatte am 7. Dezember erklärt, die Vorwürfe hätten sich der Untersuchung einer Anwaltskanzlei zufolge bestätigt. Auch Vorwürfe der Verbreitung pornografischer Inhalte am Geiger-Kolleg und der Diskriminierung hätten sich als zutreffend herausgestellt.