Das von KZ-Häftlingen errichtete Stollensystem in der KZ-Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge in Sachsen-Anhalt soll trotz des Verkaufs an einen privaten Investor weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Darauf verständigten sich am Mittwoch Landeskulturstaatssekretär Sebastian Putz (CDU) und Vertreter der „Gruppe der zweiten Generation“ als Opferverband. Wie die Staatskanzlei in Magdeburg mitteilte, hatte Putz an einem Ortstermin auf dem Gelände der Gedenkstätte teilgenommen.
Das Land sei intensiv bemüht, den vom neuen Eigentümer des Stollensystems zugesicherten Zugang für Besuchergruppen mindestens beizubehalten und nach Möglichkeit einen erweiterten Rundgang zu schaffen, erklärte Putz. Das Gelände der Stollenanlage war im Frühjahr an einen privaten Investor verkauft worden, nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg ein vom Land geltend gemachtes Vorkaufsrecht zurückgewiesen hatte. Die Anlage war im Zweiten Weltkrieg von Häftlingen des KZ Langenstein-Zwieberge errichtet worden. Rund 2.000 Menschen kamen dabei ums Leben.
Berichten zufolge will der Investor in dem 13 Kilometer langen Tunnelsystem eine Bunkeranlage für Privatpersonen mit Notfall-Infrastruktur errichten. Dagegen hatte die „Gruppe der zweiten Generation“, in der sich Nachfahren der ehemaligen Zwangsarbeiter organisiert haben, heftig protestiert.
Eine kommerzielle Nutzung oder Vermarktung schließe sich aufgrund der Geschichte und des Charakters des Gedenkortes auch aus denkmalschutzrechtlichen Gründen aus, betonte Putz. Ein Antrag für eine gewerbliche Nutzung liege bisher nicht vor.