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Steuern, Beiträge oder GmbH?

Die Debatte bleibt aktuell sehr theoretisch. Schon deshalb, weil dem Islam eine Registrierung der Mitglieder fremd ist. Fragen und Antworten rund um das Thema

Um den ausländischen Einfluss auf deutsche Moscheegemeinden zu minimieren, wünschen sich viele Politiker in Deutschland eine Islamsteuer nach dem Vorbild der Kirchensteuer (siehe auch UK 2/2018, Seite 4). Eine solche Lösung sei denkbar, aber es gebe rechtliche Hürden, kommentierte das Bundesinnenministerium die zum Jahresende neu entflammte Debatte. Hinter der Steuer steckt ein kompliziertes Konstrukt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Diskussion um eine Moscheesteuer.

Warum gibt es in Deutschland bislang keine Moscheesteuer?
Im Islam ist eine Mitgliederregistrierung wie bei den Kirchen unüblich – das ist eine entscheidende Hürde für die Einführung einer solchen Moscheesteuer. Solange der Staat nicht weiß, wer genau hinter der Religionsgemeinschaft steht, erfüllt sie nicht die Voraussetzung für eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese ist aber Voraussetzung für die Berechtigung, eine eigene Steuer zu erheben. So definiert es das Grundgesetz, das die Maßgabe dafür aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen hat. Zudem ist der Islam in Deutschland vielfältig. Die bekannten Verbände repräsentieren nur einen Teil der hier lebenden Muslime.

Wie finanzieren sich die Moscheegemeinden?
Islamische Gemeinschaften sind auf Spenden angewiesen. Im Wesentlichen werden viele Moscheen aus dem Ausland unterstützt. In den Gemeinden des Türkei-nahen Verbands Ditib, zu dem 900 Moscheen gehören, beten beispielsweise aus der Türkei entsendete und von dort bezahlte Imame vor. Diesen Einfluss aus dem Ausland würde die Politik gern beenden.

Kann der Staat eine Moscheesteuer verordnen?
Nein. Laut Grundgesetz kann jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten selbst ordnen und verwalten. Ob sie vom Recht des Steuereinzugs Gebrauch macht, ist ihre Entscheidung.

Welche Religionsgemeinschaften erheben in Deutschland Steuern und welche nicht?
In Deutschland erheben die evangelische und katholische Kirche sowie die jüdischen Gemeinden eine Steuer von ihren Mitgliedern. Die Kirchensteuer wird auf Einkommen und Kapitalerträge erhoben und automatisch vom Finanzamt abgeführt. Der Staat erhält für diese Dienstleistung zwischen zwei und vier Prozent des Aufkommens. Es gibt aber auch Religionsgemeinschaften, die keine Steuern erheben. So sind beispielsweise die rund 3500 Gemeinden der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) Körperschaften des öffentlichen Rechts, ziehen aber keine Steuern ein.

Welche Alternativen gibt es zur Steuer?

Die evangelischen Freikirchen finanzieren sich laut VEF über freiwillige Beiträge und Spenden ihrer rund 270 000 Mitglieder. Auch die im vergangenen Jahr in Berlin von Seyran Ates gegründete liberale Ibn-Rushd-Goethe-Moschee finanziert ihre Arbeit allein aus Spenden. Sie ist als gemeinnützige GmbH organisiert. Im Sommer dieses Jahres wurde in Berlin zudem eine „Stiftung Islam in Deutschland“ gegründet mit dem Ziel, neben Integrationsprojekten  auch eine Moscheegemeinde zu finanzieren.

Kann der Staat den Religionsgemeinschaften Geld geben?

Wegen historischer Verpflichtungen erhalten zwar die großen Kirchen und der Zentralrat der Juden Staatsleistungen, die direkte Finanzierung von Religionsgemeinschaften ist wegen des Gebots der Trennung von Staat und Religion aber nicht möglich. Bei der Deutschen Islam Konferenz Ende November vergangenen Jahres hat Bundesinnenminister Horst Seehofer das Programm „Moscheen für Integration“ angekündigt, über das Gemeinden für vorhandene Integrationsprojekte Geld erhalten können und dafür gegebenenfalls finanzielle Spielräume für die Anstellung eines Imams gewinnen. Zwei Millionen Euro stehen nach Angaben seines Ministeriums für das jetzt begonnene Jahr zur Verfügung, bis Ende 2021 sind insgesamt 7,5 Millionen Euro für das Programm eingeplant.