Mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde wollen die Städte Bochum, Frechen, Kamen und Köln vom Land NRW aus ihrer Sicht ausstehende Mittel für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren erstreiten. Der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster teilte den Eingang der Beschwerde am Dienstag mit. Die Städte machen geltend, dass sie vom Land für den Ausbau der U3-Betreuung einen zu geringen finanziellen Belastungsausgleich erhalten hätten. Hierdurch sehen sie sich in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt (AZ.: VerfGH 108/25). Ein Datum, wann die Beschwerde in Münster verhandelt wird, wurde zunächst nicht bekannt gegeben.
Die Kommunen richten sich mit ihrer Beschwerde gegen die Verordnung des Landes zur Anpassung des sogenannten Belastungsausgleichs Jugendhilfe vom 4. Dezember 2024, der ihrer Ansicht nach die Kosten für die U3-Betreuung für die Kita-Jahre 2019/20 und 2020/21 nicht vollständig deckt. Nun fordern sie vom Land für die dadurch verursachten Mehrbelastungen laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ (Dienstag, online) eine Nachzahlung in Höhe von rund 163,2 Millionen Euro.
Bereits Ende der vergangenen Woche hatten mehrere Städte Feststellungsklagen zum Rechtsanspruch auf schulischen Ganztag angekündigt, die an Verwaltungsgerichten verhandelt werden sollen. Ziel der Klagen ist es, festzustellen, dass die Aufgabe für einen individuellen Anspruch auf einen Ganztagsplatz, mit dem der Rechtsanspruch auf Ganztag geschaffen worden ist, bislang nicht durch das Land auf die Kommunen übertragen wurde. Damit sei auch die Finanzierung bislang nicht geklärt, betonte der Städte- und Gemeindebund NRW.
Die SPD sieht in der jüngsten Beschwerde der Kommunen ein Indiz dafür, dass „sich die schwarz-grüne Landesregierung an allen Stellen und mit allen Mitteln vor einer angemessenen Finanzierung der Kitas drückt“. Das Land treffe sich mit den Kommunen inzwischen öfter im Gerichtssaal als am Verhandlungstisch, sagte der familienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im NRW-Landtag, Dennis Maelzer.