Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können künftig Alkoholverbotszonen in öffentlichen Bereichen einrichten. Die schwarz-grüne Landesregierung hat dazu am Dienstag einer Änderung des Landesverwaltungsgesetzes zugestimmt, wie das Innenministerium in Kiel mitteilte. Ziel sei es, das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken und „dort klare Grenzen zu ziehen, wo massiver Alkoholkonsum immer wieder zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten führt“, sagte Innenministerin Magdalena Finke (CDU).
Städte und Gemeinden hätten nun ein Instrument, um Alkoholverbotszonen einzurichten und so bestimmte Plätze sicherer und sauberer zu machen, erklärte Finke. Vor allem in größeren Städten komme es auf bestimmten öffentlichen Plätzen immer wieder zu lautstarken Auseinandersetzungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen oder erheblichen Verunreinigungen. Gerade an sensiblen Orten wie innerstädtischen Plätzen, Parkanlagen, Bahnhofsumfeldern oder stark frequentierten Aufenthaltsbereichen stießen die Kommunen mitunter an rechtliche Grenzen, hieß es.
Mit dem neuen Paragrafen 175a des Landesverwaltungsgesetzes erhalten sie künftig die Befugnis, den Verzehr und das Mitführen alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Flächen zu verbieten. Die Anordnungen müssen jedoch begründet, verhältnismäßig, zeitlich befristet und regelmäßig überprüft werden. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass nur dort eingegriffen wird, wo es zur Gefahrenabwehr tatsächlich erforderlich ist, hieß es.
Die betroffenen Bereiche müssen beschildert werden und für alle Betroffenen muss klar erkennbar sein, wann und wo welche Regeln gelten. „Dazu gehört auch eine regelmäßige Bestreifung der Verbotszonen“, so Finke. Damit wohnungslose Menschen nicht verdrängt werden, soll geprüft werden, inwiefern begleitende soziale Maßnahmen einen Ausgleich schaffen können.