Die pfälzische Kommune Annweiler am Trifels muss eine für Samstag geplante Veranstaltung mit AfD-Parteichef Tino Chrupalla im städtischen Hohenstaufensaal zulassen. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz gab der AfD-Bundestagsfraktion in einem Eilverfahren Recht und kippte mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung den Beschluss der Vorinstanz (AZ: 10 B 10273/24.OVG). Die Stadt hätte den Abschluss eines Mietvertrags mit der AfD nicht verweigern dürfen, urteilten die Koblenzer Richter.
Der Hohenstaufensaal in Annweiler dient der Stadt als Kongress-, Seminar- und Veranstaltungszentrum und kann auch für politische Termine angemietet werden. Die Anfrage zur Nutzung für einen „Bürgerdialog“ der AfD mit Chrupalla war allerdings nach einem Stadtratsbeschluss abgelehnt worden. Zur Begründung verwies die Kommune auf die „Correctiv“-Recherchen zu dem Treffen rechter und rechtsextremer Politiker in Potsdam. Da die AfD eine „konkrete Gefahr für den Rechtsstaat und die demokratische Grundordnung“ darstelle, könne der Grundsatz der Chancengleichheit aller politischen Parteien nicht mehr gelten.
Diese Position verwarf das Oberverwaltungsgericht. Bevor das Bundesverfassungsgericht nicht die Verfassungswidrigkeit einer Partei festgestellt habe, sei es zwar erlaubt, diese politisch zu bekämpfen. Bei der Vergabe kommunaler Einrichtungen sei eine rechtliche Benachteiligung jedoch unzulässig. Auch von der Kommune vorgebrachte formelle Gründe für die Verweigerung der Räumlichkeiten seien nicht überzeugend. Der „Bürgerdialog“ soll nach Auskunft der AfD-Bundestagsfraktion nun wie ursprünglich geplant stattfinden.