Der Entwurf für den neuen RBB-Staatsvertrag stößt in dem Sender auf Kritik. Nach Ansicht der neuen Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, Ulrike Demmer, wird in dem Vertragswerk an einigen Punkten massiv in die Rundfunk- und Programmfreiheit eingegriffen. Die Staatsferne des Rundfunks sei aber essenziell für die Glaubwürdigkeit des Senders, sagte Demmer am Donnerstag in Potsdam auf der Sitzung des RBB-Rundfunkrates.
Ähnlich hatte sich zuvor auch der Personalrat des Senders geäußert. Der von der Brandenburger Staatskanzlei und der Berliner Senatskanzlei ausgehandelte Entwurf beinhalte zahlreiche, teilweise verfassungsrechtlich bedenkliche Eingriffe in die Rundfunkfreiheit, heißt es in einem Schreiben vom 21. September.
So solle dem Sender künftig durch den Rundfunkrat vorgeschrieben werden können, wie er die Berichterstattung zu organisieren hat. Das Kontrollgremium könne auch Programmrichtlinien und inhaltliche Qualitätsstandards aufstellen. Das bedeute einen „unangemessenen und unverhältnismäßigen Eingriff in die Staatsferne und die Rundfunkfreiheit“, heißt es.
Intendantin Demmer kündigte an, sie werde diese Bedenken am 10. Oktober im Brandenburger Landtag vortragen. Die Vorgabe einer stärkeren regionalen Verankerung des Senders vor allem in Brandenburg begrüßte sie dagegen. Das gehöre zum Kernauftrag der Dritten Programme im ARD-Verbund.
Der Personalrat kritisierte auch die Beschneidung von bereits umgesetzten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitarbeitenden-Vertretung in dem Vertragswerk und geplante umfangreiche Berichts- und Rechenschaftspflichten. Diese würden ein „bürokratisches Monster“ schaffen. Mit der Forderung nach einer „ostdeutschen Biografie“ für Führungskräfte verletze der Staatsvertrag zudem die Chancengleichheit.
Der neue Staatsvertrag soll 2024 in Kraft treten. Laut dem von der Brandenburger Staatskanzlei und der Berliner Senatskanzlei ausgehandelten Entwurf soll es unter anderem einen Gehaltsdeckel für die Senderspitze geben.
Unterdessen sorgt ein juristisches Gutachten im Auftrag der Personalvertretung für weitere Unruhe in dem Sender. Demnach wurde die Wahl zur neuen RBB-Intendantin von gravierenden Mängeln bestimmt, berichtet die Online-Plattform RBB24.