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Staatsleistungen sind keine Subventionen

Der Staat zahlt als Entschädigung für enteignetes Kirchenvermögen rund 200 Millionen Euro im Jahr. Das sind nur zwei Prozent des EKD-Kirchen-Etats.

Von Friedemann Düring

Nicht nur im linken politischen Spektrum stehen staatliche Leistungen an die Kirchen auf dem Prüfstand. Auch aus kirchlichen Kreisen verlautet gelegentlich, die Kirche solle sich doch von allem Weltlichen freimachen und sich auf ihre wesentliche Botschaft konzentrieren. Diesen Ansichten widerspricht der Finanzchef der EKD, Thomas Begrich, entschieden: „Eine solche Haltung verkennt, dass die Gesellschaft Kirche braucht. Wer so spricht, plädiert für eine Kirche mit weniger Mitgliedern.“ Rund zehn Milliarden Euro haben die 20 evangelischen Landeskirchen der EKD jährlich zur Verfügung. 45 Prozent davon entfallen auf Einnahmen aus der Kirchensteuer, erbracht von den Kirchenmitgliedern. 35 Prozent sind sogenannte Drittmittel, in der Regel Fördermittel, Zuschüsse der öffentlichen Hand und Staatsleistungen. 20 Prozent der Einnahmen werden durch Gebühren für kirchliche Leistungen, Pachten und Zinseinnahmen erwirtschaftet.

„Leistungen im Interesse der Gesellschaft“

Diese Drittmittel – rund 3,5 Milliarden Euro jährlich – setzen sich zum einen zusammen aus Zuschüssen für „Leistungen im Interesse der Gesellschaft“. Das betrifft etwa Kindergärten, Krankenhäuser, Denkmalpflege und den Religionsunterricht. Sie betragen insgesamt etwa zehn Prozent, bezogen auf die Gesamteinnahmen aller Landeskirchen. Außerdem gehören zu diesen Drittmitteln die sogenannten reinen Staatsleistungen. Sie betragen etwa 200 Millionen. Das sind zwei Prozent, bezogen auf die Gesamteinnahmen in der EKD. Diese Staatsleistungen, Entschädigunszahlungen für enteignetes Kirchenvermögen im 19. Jahrhundert, basieren auf Festlegungen der Weimarer Reichsverfassung und sind in Verträgen zwischen Bundesländern und Landeskirche verankert (siehe Infokasten Seite 1). Diese Staatsleistungen sind zu unterscheiden von den oben genannten staatlichen Leistungen für Kitas, Krankenhäuser oder Religionsunterricht. Letztere ergeben sich aus dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip, dem Vorrang von Eigenverantwortung vor staatlichem Handeln. „Subsidiarität ist ein Kennzeichen unserer Demokratie. Daher unterstützt der Staat jedes gemeinnützige Handeln, also auch das der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Solche Zuschüsse sind keine Subventionen“, sagt Oberkirchenrat Begrich. Man bezahle ja damit nicht die Kirchen, sondern im Falle der Kita eine Leistung, die für die Eltern und deren Kinder erbracht werde. Und dies betreffe nicht nur die Kirchen, sondern alle Trägerorganisationen.

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