Nach dem Teileinsturz der Carolabrücke in Dresden vor einer Woche hat die Staatsanwaltschaft einen sogenannten Prüfvorgang angelegt. In dessen Rahmen sei eine strafrechtliche Relevanz zu prüfen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Dresden. Es werde mit der Polizeidirektion Dresden hinterfragt, „ob es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts gibt“. Zuvor hatten die „Dresdener Neuesten Nachrichten“ und die „Sächsische Zeitung“ berichtet.
Im Zusammenhang mit der eingestürzten Carolabrücke liegen laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Jürgen Schmidt, mehrere Anzeigen vor. Sie richteten sich gegen den Dresdner Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne) sowie gegen Unbekannt, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Baugefährdung. Die Anzeigen würden von der Staatsanwaltschaft Dresden auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft, hieß es.