Im Fall des durch Polizeischüsse getöteten Lorenz A. in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Polizeibeamten erhoben. Der Polizist müsse sich nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten, teilte eine Sprecherin am Mittwoch mit. Ein vorsätzliches Tötungsdelikt könne dem Angeschuldigten nicht vorgeworfen werden.
Der Fall Lorenz A. hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der 21-Jährige starb am 20. April laut Obduktionsergebnis durch drei Polizeikugeln, die ihn in den Rücken trafen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er zuvor Reizgas in Richtung von Polizeibeamten gesprüht haben und dann „an ihnen vorbei“ gelaufen sein. Im Zentrum des Falls steht die Frage nach möglichem Rassismus bei der Polizei, weil der Getötete schwarz war.