Nach Einschätzung des SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Fiedler stößt das geplante Cannabis-Gesetz bei zahlreichen seiner Fraktionskollegen auf Ablehnung. „Ich rechne mit einer deutlich zweistelligen Anzahl an SPD-Abgeordneten, die mit Nein stimmen werden“, sagte Fiedler der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post.
Er erwartet, wenn das Gesetz wie geplant zum 1. April in Kraft tritt, dass für die Öffentlichkeit erlebbar wird, „dass an den Stellen, wo man bisher Zigarettenrauch wahrnimmt, eine Graswolke zu riechen sein wird“. Wegen zusätzlicher Kontrollaufgaben werde das Gesetz bei Polizei und Ordnungsbehörden zudem für Mehrarbeit sorgen. „Und das ist genau das Gegenteil von dem, was versprochen worden ist“, kritisierte der aus Nordrhein-Westfalen stammende Kriminalbeamte Fiedler.
Fiedler warnt vor einer Entkriminalisierung von Dealern
Erwachsene sollen nach den Plänen der Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP künftig begrenzte Mengen von Cannabis besitzen und konsumieren dürfen. Mit dem Cannabis-Gesetz soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis erlaubt sein. In der Wohnung dürfen 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden. Erst der Besitz größerer Mengen ist strafbar. Damit sollen Konsumentinnen und Konsumenten entkriminalisiert und der sogenannte Schwarzmarkt effektiv bekämpft werden. Anbau und Verkauf der Droge sollen nicht-gewerblich im Rahmen von Cannabis-Clubs in begrenzten Mengen ermöglicht werden. Die Vereine unterliegen zahlreichen Vorschriften und sollen kontrolliert werden.
Für den öffentlichen Konsum soll es ebenfalls zahlreiche Regeln geben, etwa, dass er in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas oder Jugendeinrichtungen im Umkreis von 100 Metern verboten ist. Für Jugendliche bis 18 Jahre bleiben Besitz und Konsum verboten.
Fiedler warnte unter anderem vor einer Entkriminalisierung von Dealern. „Wenn jemand künftig 25 Gramm Cannabis dabei hat, vielleicht sogar auf 25 Tütchen verteilt, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es sich um einen Konsumenten handelt“, sagte der SPD-Politiker. Doch diesem Dealer passiere dann nichts mehr: „Er darf sich nur im Moment der Übergabe nicht erwischen lassen.“