Im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte der Abgeordnete: „Es wäre eine gute Geste, wenn der Bundestag die Rechte der Presse und Medien gegenüber Bundesbehörden stärkt.“ Zwar könne auch die Bundesregierung einen Entwurf auf den Weg bringen, doch eine Vorlage aus dem Parlament heraus „wäre für uns der Idealfall“, fügte er hinzu.
Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, eine gesetzliche Grundlage für den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden zu schaffen. Anders als auf Landesebene gibt es bislang auf Bundesebene kein Gesetz dazu. In der vergangenen Legislaturperiode ist ein solches Regelwerk am Widerstand aus der Union gescheitert.
Bisher gilt nur ein „Mindestanspruch“ auf Auskunft
Einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2013 zufolge gilt bisher, dass Journalistinnen und Journalisten direkt aus dem Grundgesetz einen „Mindestanspruch“ auf Auskunft ableiten können, solange der Bund keine eigenen Regelungen dazu geschaffen hat.