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Sozialverbände fordern mehr Landesmittel für Schwangerenberatung

Sozialverbände, Pro Familia und der Frauenpolitische Rat in Brandenburg fordern eine bessere Finanzierung der Schwangerschaftsberatung. Erforderlich sei eine Erhöhung der Landeszuschüsse um rund 1,6 auf knapp 6,6 Millionen Euro im Jahr, hieß es am Montag anlässlich einer Protestaktion am Landtag in Potsdam. Sonst drohe die Schließung verschiedener Beratungsstellen. Damit würden die gesetzlichen Vorgaben zur Versorgung mit Beratungsangeboten immer weiter unterschritten.

Vertreterinnen mehrere Träger betonten, der Landtag müsse im Haushalt für 2025 sicherstellen, dass die Beratungsangebote aufrechterhalten werden können. Der Finanzausschuss und der Sozialausschuss des Parlaments tagen am 4. Juni. Der Landeshaushalt soll in der zweiten Junihälfte beschlossen werden.

Die Beratungsangebote reichen den Verbänden zufolge von der Familienplanung über Sexualaufklärung und familienfördernde Leistungen bis zur Schwangerschaftskonfliktberatung. Beratungen zu Schwangerschaftsabbrüchen machten nur rund 20 Prozent der Beratungsarbeit aus, hieß es. Christina Glantz vom Pro-Familia-Landesverband betonte, unter den Hilfesuchenden seien auch Schwangere, die rechtswidrig ihren Arbeitsplatz verloren hätten, und Behinderte, die zu Abtreibungen gedrängt würden. „Das sind keine Randphänomene“, sagte sie.

Viola Jacoby vom DRK-Landesverband Brandenburg sagte, in acht brandenburgischen Regionen hätten Beratungsangebote bereits stark eingeschränkt werden müssen. So sei die bisherige Beratungsstelle in Gransee derzeit geschlossen und Menschen, die Beratung suchen, müssten nach Oranienburg fahren. Ohne eine bessere Finanzierung drohten allein beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) unter anderem in Bernau, Hennigsdorf, Strausberg und Oranienburg weitere Schließungen von Beratungsstellen.

Jacoby sagte, die derzeit gezahlten Festbeträge von knapp 81.000 im Jahr für eine Vollzeitstelle müssten auf 110.000 Euro erhöht werden. Enthalten seien dort neben den Personalkosten auch Sach- und Verwaltungskosten. Die Mindeststandards für die Beratungsangebote seien per Bundesgesetz vorgegeben.

Ohne eine auskömmliche Finanzierung sei auch die Unterstützung hilfesuchender Frauen durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ gefährdet, hieß es. Denn Anträge dafür könnten nur über anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden. Jährlich stünden dafür in Brandenburg rund drei Millionen Euro zur Verfügung. Jeder Euro, der nicht beantragt werde, gehe an die Stiftung zurück.

Für Frauen und ihre Angehörigen in Brandenburg bedeute ein Wegfall wohnortnaher Angebote längere Fahr- und Wartezeiten in oft krisenhaften Lebenssituationen, betonten die Verbände. Dies sei nicht zumutbar. Allein 2023 hätten sich rund 19.000 Ratsuchende an die Beratungsstellen gewandt.

Einem Verzeichnis des brandenburgischen Sozialministeriums zufolge gibt es im Bundesland 56 Schwangerschaftsberatungsstellen. Träger sind unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, die evangelische Diakonie und die katholische Caritas. Die Caritas stellt keine Beratungsscheine für Abtreibungen aus. Jacoby sagte, erforderlich seien 62 Beratungsstellen.