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Sozialministerium kündigt Vertrag mit Wohlfahrtsverbänden

Sachsen-Anhalts Sozialministerium will den Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes kündigen.
Ziel sei, durch eine Neuverhandlung wesentliche Ziele des Gesetzes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention besser umzusetzen, teilte eine Ministeriumssprecherin am Montag auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienstes (epd) in Magdeburg mit. Dies sei bisher nicht zufriedenstellend gelungen.

Das Sozialministerium will demnach effizientere Verhandlungs- und Entscheidungsstrukturen mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege vereinbaren. Konkret gehe es um stärkere Teilhabe, Selbstbestimmung und mehr Inklusion von Menschen mit Behinderungen, hieß es.

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt kritisierte das Vorgehen des Sozialministeriums als kurzfristig und überraschend. Die geplante Kündigung zum 31. Dezember dieses Jahres erfolge einseitig. „Diese Vertragskündigung stellt die verbrieften Ziele der Landesregierung für bessere Chancen und mehr Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen infrage“, sagte Antje Ludwig, Vorstandsvorsitzende der Liga. Der Vertrag regele die Leistungen, die für Menschen mit Behinderungen erbracht würden, und deren Vergütung. Der Liga gehören unter anderem die Arbeiterwohlfahrt sowie die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas an.

Die Liga forderte die Landesregierung auf, die Kündigung zurückzunehmen und sich zeitnah an den Verhandlungstisch zu begeben. Das Sozialministerium erklärte, die Kündigung diene neuen Verhandlungen. Ziel sei es, diese zügig abzuschließen.