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Somalische Flüchtlinge wehren sich erfolgreich gegen Bild-Bericht

Das Landgericht Frankfurt sieht in einem Bild-Bericht über somalische Flüchtlinge eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Ungeachtet dessen hält Innenminister Dobrindt an Rückweisungen fest.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat zu einem Bild-Bericht ein Urteil gesprochen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat zu einem Bild-Bericht ein Urteil gesprochenImago / Jan Huebner

Die Bild-Zeitung durfte keine Fotos der drei somalischen Flüchtlinge veröffentlichen, die im Juni erfolgreich gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze vorgegangen waren. Die Berichterstattung stelle eine „andauernde schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung“ dar, teilte das Landgericht Frankfurt am Main mit. Zuerst hatte die Frankfurter Rundschau über die erfolgreichen Eilanträge der Somalier berichtet. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Landgericht bewertet Bild-Bericht als stigmatisierend

Auch die Bild-Berichterstattung unter Verwendung der ausgeschriebenen Vornamen ist laut Landgericht unzulässig. Zwar sei eine auch kritische Berichterstattung über die Einreise der Flüchtlinge und deren politische Folgen zulässig und „zweifellos von hohem öffentlichen Interesse“. Kein gesteigertes öffentliches Interesse bestehe jedoch daran, in einer Form über die Asylsuchenden zu berichten, dass diese identifiziert werden könnten. Die Bild-Zeitung nutze „in stigmatisierender Weise“ die Schicksale der Flüchtlinge als „Projektionsfläche für eine Auseinandersetzung mit einer allgemeinen politischen Debatte“, stellte das Gericht klar. Mit dem Zeitungsbeitrag würden die Antragsteller an einen „Internet-Pranger“ gestellt.

Innenminister Dobrindt hält an Rückweisungen fest

Die drei Somalier, eine offenbar noch minderjährige Frau und zwei Männer, waren im Mai in Frankfurt an der Oder von der Bundespolizei nach Polen zurückgewiesen worden, ohne dass ihre Asylgesuche geprüft worden waren. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte das von der schwarz-roten Bundesregierung forcierte Vorgehen in den konkreten Fällen für rechtswidrig erklärt. Die deutschen Behörden hätten zunächst klären müssen, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will ungeachtet dessen an der Zurückweisung von Asylsuchenden festhalten.