Das Gerichtsverfahren gegen einen zurzeit beurlaubten Gemeindepädagogen der evangelischen Kirchengemeinde Zinnowitz auf Usedom wegen eines mutmaßlichen sexuellen Übergriffs geht weiter. Wie die in Rostock erscheinende „Ostsee-Zeitung“ (Donnerstag) berichtet, hat der 53-Jährige Berufung eingelegt gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Greifswald. Damit gehe das Verfahren in die nächste Instanz und werde vor dem Landgericht in Stralsund erneut verhandelt, heißt es.
Das Amtsgericht Greifswald hatte den Gemeindepädagogen am Dienstag wegen eines sexuellen Übergriffs in einem minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von insgesamt 12.000 Euro verurteilt. Das Gericht hatte nach Worten des Richters die Aussagen des Klägers für glaubhaft befunden, denen zufolge der Angeklagte sich im Dezember 2016 auf einer kirchlichen Freizeit einem damals 19-Jährigen sexuell übergriffig verhalten habe.
Dass der heute 27-Jährige den Vorfall erst im vergangenen Jahr öffentlich gemacht habe, hätte nichts an seiner Glaubhaftigkeit geändert. Vorfälle dieser Art seien mit einem Gefühl großer Scham verbunden, so der Richter weiter. Er war wegen der Minderschwere des Falls jedoch nicht der Forderung des Staatsanwalts gefolgt, der ein Strafmaß von zehn Monaten zu drei Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1.500 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert.