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Sexueller Übergriff: Kirchengemeinde kündigt Mitarbeitenden fristlos

Nach der Verurteilung eines Gemeindepädagogen der evangelischen Kirchengemeinde Zinnowitz auf Usedom wegen eines sexuellen Übergriffs hat der zuständige Kirchengemeinderat den Mitarbeitenden entlassen. Der Kirchengemeinderat Krummin-Karlshagen-Zinnowitz habe gegenüber dem Mitarbeitenden eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen, teilte die Nordkirche am Donnerstag mit. Die Kündigung sei ihm am Mittwoch zugestellt worden.

Das Amtsgericht Greifswald hatte den Gemeindepädagogen am 3. Dezember wegen eines sexuellen Übergriffs in einem minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von insgesamt 12.000 Euro verurteilt. Dagegen hat der Mann inzwischen Berufung eingelegt, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Verfahren geht somit in die nächste Instanz und wird vor dem Landgericht in Stralsund erneut verhandelt.

Der heute 53-jährige Gemeindepädagoge soll laut Nordkirche vor acht Jahren in einem Schullandheim einem damals 19-Jährigen an das bekleidete Geschlechtsteil gefasst haben. Die Verurteilung des Angeklagten wegen eines sexuellen Übergriffs in einem minderschweren entspreche juristisch einer Vorbestrafung, hieß es von der Nordkirche. In einer Sondersitzung noch am selben Abend der Verhandlung am Amtsgericht Greifswald habe der Kirchengemeinderat die fristlose Kündigung beschlossen, die dem Mitarbeitenden nach Wahrung der gesetzlichen Fristen nun zugestellt worden sei.

Der Fall war laut Nordkirche ins Rollen gekommen, nachdem bei einer Jugendfreizeit in Zinnowitz sexualisierte Fotos und Videos von Jugendlichen gemacht wurden. Der Verurteilte leitete damals diese Jugendfreizeit. Nach Bekanntwerden des Falls in der Öffentlichkeit hätten sich weitere Menschen an die Nordkirche gewandt, hieß es. Die Nordkirche habe ihn daraufhin von allen Tätigkeiten in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit suspendiert.