Der Berliner Senat sieht in der „Satirefreiheit“ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen wichtigen und legitimen Teil der Meinungs- und Pressefreiheit. Es sei Wesensmerkmal von satirischen Darstellungen, mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen zu arbeiten. „Dies ist bei der Abwägung von widerstreitenden Interessen zu beachten“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Antwort der Senatskanzlei auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus.
Hintergrund der Anfrage war die Entscheidung des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) von Mitte Juli, die Zusammenarbeit mit dem Comedian Sebastian Hotz alias „El Hotzo“ bis auf Weiteres zu beenden. „El Hotzo“ hatte die Sendung „Theoretisch cool“ auf der RBB-Hörfunkwelle Fritz moderiert. Der RBB reagierte damit auf die von Hotz nach dem Attentat auf den ehemaligen US-Präsidenten und erneuten Präsidentschaftskandidaten Donald Trump veröffentlichten Posts auf der Plattform X. Darin fragte er, was der letzte Bus und Donald Trump gemeinsam hätten und antwortete selbst mit „leider knapp verpasst“. Außerdem schrieb er dort: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“
Die Senatskanzlei wollte in der Antwort die Reaktion des RBB nicht bewerten:
„Bei Programm- und Personalentscheidungen des RBB hat der Senat den aus der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit folgenden Grundsatz der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beachten.“