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Seenotrettung: Flüchtlingsbischof fordert Korrektur in Gesetz

Der Beauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Flüchtlingsfragen, Christian Stäblein, hat die Ampel-Koalition vor dem Hintergrund neuer Befürchtungen von Seenotrettungsorganisationen zur Korrektur des Rückführungsgesetzes aufgefordert. „Es wäre ungeheuerlich, wenn ausgerechnet die Seenotrettung von minderjährigen Geflüchteten strafbar werden könnte“, erklärte der Berliner Bischof am Donnerstag. Die Rettung von Kinderleben könne niemals ein Verbrechen sein, ergänzte er.

Der Bundestag wollte am frühen Donnerstagabend über das Gesetz entscheiden, das vor allem härtere Abschieberegeln vorsieht. Verschärft werden sollen aber auch die Paragrafen, die Schleusungen von Menschen verbieten. Schleusungen wären danach künftig auch ohne materiellen Vorteil strafbar. Seenotrettungsorganisationen befürchteten, dass durch das Gesetz ihre Hilfe kriminalisiert würde.

In den parlamentarischen Beratungen wurde durch Änderungen nun zwar klargestellt, dass die Seenotrettung nicht erfasst sein soll. Zwei am Mittwoch bekannt gewordene Rechtsgutachten kommen aber zu dem Schluss, dass dies nur für einen Teil der Paragrafen gilt und ausgerechnet nicht für die Regelung zu Minderjährigen.

„Dieser Formulierungsfehler in der geplanten Änderung des Aufenthaltsgesetzes kann nur ein Versehen sein – hätte jedoch fatale Auswirkungen, wenn er in dieser Fassung verabschiedet werden würde“, sagte Stäblein. „Ich erwarte von der Bundesregierung, in besonderer Weise vom zuständigen Innenausschuss, dass unverzüglich nachgebessert wird“, ergänzte der Theologe.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Helge Limburg, erklärte am Mittwoch, man werde die Rechtsgutachten prüfen. „Wenn sich gesetzgeberischer Klarstellungsbedarf ergibt, werden wir den vornehmen“, sagte er. Der Innenausschuss des Bundestags hat das Gesetz allerdings schon abschließend beraten. Eine weitere Sitzung vor der Abstimmung im Plenum ist nicht vorgesehen.