In Mecklenburg-Vorpommern haben in diesem Jahr 20 Menschen, die nachweislich von SED-Unrecht betroffen waren, jeweils 2.500 Euro aus dem neuen Härtefallfonds MV erhalten. Dieser Fonds war auf Initiative der Landesregierung Mitte 2024 mit insgesamt 100.000 Euro für zwei Jahre eingerichtet worden, wie das Kulturministerium MV am Sonntag in Schwerin mitteilte. Er soll auch dazu dienen, die Zeit bis zur Einrichtung des geplanten bundesweiten Härtefallfonds zu überbrücken.
Mit der einmaligen Leistung in Höhe von 2.500 Euro sollen laut Mitteilung besondere Notlagen für Betroffene gemildert werden. Über die Vergabe der Leistung entscheidet der Landesbeauftragte für die Aufarbeitung des SED-Unrechts, Burkhard Bley, mit einem Beirat. Acht Anträge seien in diesem Jahr abgelehnt worden, hieß es. Anträge für 2025 könnten beim Landesbeauftragten Bley gestellt werden.
„Mit dem Härtefallfonds wollen wir Menschen in Notlagen helfen, deren Lebensweg durch Repression und Schikane im DDR-Regime erheblich negativ beeinflusst wurde“, sagte Kulturministerin Bettina Martin (SPD). „Der Beauftragte Herr Bley und sein Team sind dafür hervorragende und einfühlsame Ansprechpartner.“
Mit dem Fonds könnten Menschen in Notlagen unbürokratisch unterstützt werden, die in der DDR Unrecht erfahren haben und die verfolgungsbedingt keine Rücklagen bilden konnten, sagte Bley. Die Fondsleistungen könnten beispielsweise genutzt werden, um Zuzahlungen für Zahnersatz, Brillen oder Hörgeräte zu bezahlen, für einen Umzug in eine altersgerechte Wohnung, für Hausgeräte und Möbel oder für Autoreparaturen.