Für Menschen, die in der früheren DDR Unrecht erlitten haben, bleibt die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden offenbar weiterhin schwierig. Wie Sachsen-Anhalts Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Birgit Neumann-Becker, am Dienstag in Magdeburg bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts für das Jahr 2023 sagte, seien bisher rund 1.300 Anträge auf Anerkennung gestellt worden. Davon seien bisher nur rund 250 bewilligt.
Obwohl der Bundestag bereits 2019 der Bundesregierung einen Prüfauftrag erteilt habe, sei keine Verbesserung eingetreten, sagte Neumann-Becker. Sie unterstütze daher die Forderung der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag zur Einführung einer Vermutungsregelung. Diese würde die Verfahren erheblich erleichtern.
Die Zahl der persönlichen und telefonischen Beratungen sei mit rund 2.700 auch im vergangenen Jahr stabil geblieben, sagte Neumann-Becker. Auch die Zahl der Anträge auf Akteneinsicht sei nach einem Rückgang während der Corona-Zeit wieder auf rund 3.150 angestiegen.
Die Aufarbeitungsbeauftragte lobte zudem den Härtefallfonds, den das Land Sachsen-Anhalt für SED-Opfer eingerichtet hatte. Dieser stehe nun im zweiten Jahr zur Verfügung und sei von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt worden. Damit habe man im vergangenen Jahr zwölf Betroffenen in finanziellen Notlagen helfen können. Allerdings hätten im vergangenen Jahr 23 Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Neumann-Becker scheidet Anfang April nach elf Jahren aus dem Amt als Aufarbeitungsbeauftragte. Ihr Nachfolger wird Johannes Beleites.