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Schweinepest in NRW: Weitere Verdachtsfälle nach erster Infektion

Nach einem ersten bestätigten Infektionsfall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschweinkadaver im Kreis Olpe gibt es offenbar weitere Verdachtsfälle in NRW. Im Zuge der laufenden Untersuchungen des lokalen Falles der für Schweine in der Regel tödlich verlaufenden Seuche sind weitere verendete Wildschweine aufgefunden worden, wie das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium NRW am Sonntag in Düsseldorf mitteilte. Bei diesen Tierkadavern handelt es sich um Verdachtsfälle. Das vor Ort zuständige Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Arnsberg untersucht alle gefundenen Tierkadaver. Bestätigungen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, stehen noch aus.

Die verendeten Tiere sind den Angaben nach in der Nähe der Fundstelle des ersten toten Wildschweines bei Kirchhundem von Einsatzteams des Landes Nordrhein-Westfalen und des Kreises Olpe mit speziell trainierten Suchhunden gefunden worden. NRW verfügt über eine eigene ASP-Suchhundestaffel. Auch spezielle Drohnen kommen bei der Suche zum Einsatz.

Ministerin Silke Gorißen (CDU) betonte, dass oberstes Ziel sei, eine Ausbreitung der ASP im Wildschweinebestand zu verhindern. Sie appellierte an Landwirte und Hobby-Tierhalter gleichermaßen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP zu beachten. Dazu zählten das Einzäunen der Stallanlagen und der Bereiche für die Lagerung von Futter und Einstreu. Der Zutritt in die Stallungen soll nur über Hygieneschleusen erfolgen, in denen betriebseigene Schutzkleidung und -stiefel angezogen werden und das Waschen und Desinfizieren der Hände möglich sind. Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betrieb ist zu begrenzen. Verendete Tiere müssen auf ASP untersucht werden.

Die Ministerin kündigte an, dass voraussichtlich am Montag eine „infizierte Zone“ mit Schutzauflagen festgelegt werde. Sobald das Gebiet klar sei, werde der zuständige Kreis dies veröffentlichen und dazu informieren. Grundsätzlich sei vorgesehen, dass in einer definierten Zone Schutzzäune errichtet werden, um eine Wanderung der Wildschweine aus dem Gebiet zu verhindern. Auch werde es für schweinehaltende Betriebe in der Region Auflagen geben sowie für die Jagd und für Hundehalter.

Für Schweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus meist tödlich. Für den Menschen und für andere Tierarten ist die ASP dagegen ungefährlich. Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere sowie über Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte und Kleidung. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich.

Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ursprünglich auf Afrika begrenzt war. In Deutschland wurde sie den Angaben nach erstmals September 2020 in Brandenburg bei einem Wildschwein festgestellt. Vor einem Jahr war die Infektion erstmalig bei einem Wildschwein in Hessen nachgewiesen worden und hat sich seither auch im Länderdreieck zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in der Wildschweinpopulation ausgebreitet.