400.000 Euro Schmerzensgeld stehen im Raum: Ein Betroffener sexualisierter Gewalt hat das Bistum Hildesheim verklagt. Nun steht ein Termin für die Gerichtsverhandlung fest.
Nach der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das katholische Bistum Hildesheim kommt es nun zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hildesheim. Sie findet am 8. November statt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.
Nachdem das Bistum eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hatte, verklagte der Betroffene Jens Windel die Diözese auf mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen. Er ist nach eigener Aussage als Kind Mitte der 1980er Jahre von einem Priester über zwei Jahre hinweg wiederholt sexuell schwer missbraucht worden. Das Bistum hatte im August beantragt, die Klage abzuweisen. Es könne keine Aussagen dazu machen, ob die Schilderungen Windels zutreffend seien, hieß es zur Begründung. Zugleich erhob die Diözese die Einrede der Verjährung.
Zu dieser Klageerwiderung des Bistums habe Windel erneut schriftlich Stellung genommen, sagte ein Gerichtssprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Stellungnahme ist bislang nicht öffentlich.
Bundesweit sind derzeit gegen mehrere andere Bistümer ähnliche Klagen anhängig. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil einem Mann das bislang höchste derartige Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. Er war in seiner Zeit als Messdiener im Erzbistum Köln missbraucht worden und hatte ursprünglich 750.000 Euro gefordert.