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Schleswig-Holstein: Kein Gottesbezug

KIEL – Die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Landesverfassung Schleswig-Holsteins ist im Kieler Landtag an einer Stimme gescheitert. Für einen Antrag mit der Nennung von Gott stimmten 45 der 68 anwesenden Abgeordneten und 23 dagegen.
Für eine Zwei-Drittel-Mehrheit sind mindestens 46 Stimmen notwendig. Damit bleibt  die 2014 beschlossene Präambel ohne Gottesbezug gültig.
Drei Anträge standen zur Debatte, zwei mit der Nennung von Gott und einer ohne Gottesbezug. Der knapp abgelehnte Entwurf von 29 Abgeordneten aus allen Fraktionen enthält die Formulierung: „Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben.“
Der evangelische Schleswiger Bischof Gothart Magaard bedauerte, dass nur eine Stimme fehlte. Die Volksinitiative habe mit Unterstützung der jüdischen, muslimischen und christlichen Gemeinden sehr viel in Bewegung gebracht.    Von den Verfassungen der 16 Bundesländer enthalten sieben einen ausdrücklichen Gottesbezug. Auch das Grundgesetz verweist in der Präambel auf die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“. epd