Geflüchtete in Deutschland sollen einen Teil der staatlichen Leistungen künftig über eine Bezahlkarte, nicht mehr als Bargeld bekommen. Die Bezahlkarte hat bundesweit einheitliche Mindeststandards, über Zusatzfunktionen entscheiden die Bundesländer selbst. 14 von 16 Bundesländer, darunter Schleswig-Holstein, haben sich im Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren geeinigt.
In Schleswig-Holstein soll die Bezahlkarte bis spätestens Ende des Jahres eingeführt werden, heißt es von der Landesregierung. Es wird sich um eine guthabenbasierte Karte mit sogenannter Debit-Funktion handeln. Wichtig sei unter anderem, dass für die Kommunen kein bürokratischer Mehraufwand durch die Ausgabe entsteht.
Bei der konkreten Gestaltung der Zusatzfunktionen ist sich die schwarz-grüne Koalition noch nicht einig, so ist etwa die Frage über die Höchstgrenze der möglichen Bargeldauszahlung bislang offenbar nicht geklärt.