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Sachsens Landtag stimmt für Integrations- und Teilhabegesetz

Der sächsische Landtag hat am Donnerstag ein Integrations- und Teilhabegesetz verabschiedet. Es soll Menschen mit Migrationshintergrund eine gleichberechtigte und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen, teilte die Landtagsverwaltung in Dresden mit. Damit trage das Gesetz zu einem friedlichen Zusammenleben und die Weiterentwicklung Sachsens bei.

Zugleich verlangt es eigene Integrationsleistungen, insbesondere Anstrengungen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dem Landtagsbeschluss war ein umfangreicher Beteiligungs- und Anhörungsprozess vorausgegangen.

Sachsens Integrationsministerin Petra Köpping (SPD) nannte das Gesetz einen „Meilenstein auf unserem Weg zu einer Gesellschaft, die die Vielfalt ihrer Mitglieder wertschätzt und fördert“. Damit werde „ein starkes Signal an alle Integrationsakteure im Freistaat Sachsen“ gesetzt. Das Gesetz stehe für Vielfalt, Weltoffenheit und Modernität. Auch bei der Integration von Fach- und Arbeitskräften werde es Rückenwind geben, sagte Köpping.

Ziel des Gesetzes sei es außerdem, die Integrationsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene zu verbessern. Nach Mecklenburg-Vorpommern ist Sachsen laut Köpping das zweite ostdeutsche Flächenland, welches über ein Integrations- und Teilhabegesetz verfügt. Von 2025 soll die Landesregierung dem Landtag alle fünf Jahre einen Bericht zum Stand von Integration und Teilhabe von Menschen vorlegen.