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Sachsen-Anhalt stimmt Rundfunkreform nur unter Vorbehalt zu

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will den Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur unter Vorbehalt mittragen. Wie die Staatskanzlei am Donnerstag in Magdeburg mitteilte, soll der Landtag erst dann über den Vertrag abstimmen, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zurücknehmen, mit der sie eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags erreichen wollen. Bayern hat den Angaben zufolge eine gleichlautende Protokollnotiz zum Staatsvertrag hinzugefügt.

Grundsätzlich trage Sachsen-Anhalt aber die wesentlichen Inhalte des Vertrags mit, hieß es. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin war zuvor unter den 16 Länderchefs eine Einigung über den Reformstaatsvertrag erzielt worden.

Demnach soll der Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro im Monat aktuell nicht erhöht werden. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte einen Anstieg auf 18,94 Euro für die Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen. Stattdessen wird nun die Beitragsperiode bis 2026 verkürzt. ARD und ZDF haben eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Erhöhung durchzusetzen.

Spätestens mit der Beschlussfassung vom Donnerstag gebe es für das Bundesverfassungsgericht keinen Grund, diese Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung anzunehmen, sagte Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU).

Die Regierungschefs beschlossen zudem ein gestaffeltes Widerspruchsverfahren für die Neufestsetzung des Rundfunkbeitrags. Es soll für die Landesregierungen und Landtage gelten.