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Saar-Arbeitskammer fordert soziale und wirtschaftliche Sicherheit

Die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes hat eine Resolution zum Einsatz gegen rechtsextremistische Einstellungen in der Gesellschaft verabschiedet. „Wir müssen uns einmischen, gegenhalten und uns kraftvoll für demokratische Werte und eine gerechte Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung einsetzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Arbeitskammer, Jörg Caspar, am Freitag in Saarbrücken. „Wir fordern die politischen Akteure im Land, im Bund und in den Kommunen deshalb auf, eine Politik voranzutreiben, die soziale und wirtschaftliche Sicherheit für alle Generationen gewährleistet.“ Es brauche eine Politik, „die aktiv die soziale Spaltung bekämpft und wieder für mehr soziale Gerechtigkeit im Land sorgt“.

Laut Resolutionstext macht der tiefgreifende Strukturwandel im Saarland die „Gesellschaft anfällig für Spaltung und Entsolidarisierung durch Kräfte, die vermeintlich einfache Lösungen versprechen und am Ende eben gerade nicht das Wohl von uns allen im Sinn haben“. Menschen, die Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität nicht achteten, seien Gegner der Demokratie und der Verfassung. „Gleichzeitig ist es aber auch unsere Pflicht, mit den Teilen unserer Gesellschaft, die aufgrund der oben beschriebenen Herausforderungen anfällig für diese fadenscheinigen Argumente sind, die realen Grundlagen ihrer Ängste offen und ehrlich zu thematisieren und dafür tragfähige Lösungen zu finden“, heißt es in der Resolution.

In der Arbeitskammer des Saarlandes sind alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer sowie Minijobber, Arbeitssuchende und Auszubildende automatisch Mitglied. Die Kammer berät und bildet ihre Mitglieder, gibt Stellungnahmen an die Politik und forscht. Ihre Vertreterversammlung entspricht einem Parlament. Ihr gehören 42 Mitglieder an, die auf Vorschlag der Gewerkschaften vom saarländischen Landtag für sechs Jahre gewählt werden. Sie bestimmt laut Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes „die Richtlinien zur Durchführung der gesetzlichen Aufgaben der Arbeitskammer des Saarlandes und überwacht die Durchführung der Beschlüsse“. So beschließt die Vertreterversammlung über alle Fragen, die von „grundsätzlicher Bedeutung“ sind.