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Rund 700 Abschiebungen aus Berlin

Aus Berlin sind von Januar bis Ende August 717 ausreisepflichtige Personen abgeschoben worden. Dazu kamen 6.464 freiwillige Ausreisen, wie die Berliner Innenverwaltung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Abgeordnetenhaus mitteilte. 203 Personen hätten im Rahmen ihrer freiwilligen Rückkehr Starthilfen bekommen.

In der Kategorie „freiwillige Ausreisen“ würden allerdings auch Personen erfasst, die unbekannt verzogen sind und bei denen kein belastbarer Nachweis darüber vorliegt, ob die Ausreise aus dem Bundesgebiet auch tatsächlich erfolgt sei, hieß es.

In dem vom Bund am 30. August durchgeführten Rückführungscharter nach Afghanistan befanden sich laut Innenverwaltung auch zwei Personen aus Berlin. Neun weitere afghanische Staatsangehörige seien in diesem Jahr bis Ende August in andere Länder abgeschoben beziehungsweise überstellt worden.

Mit Stand 31. Juli dieses Jahres befinden sich laut Innenverwaltung 390 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige und 345 ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige in Berlin. Davon hätten 249 Afghanen und 264 Syrer eine Duldung.

In andere Länder überstellt wurden bis Ende August vier syrische Staatsangehörige. Abschiebungen nach Syrien selbst seien aus Berlin bislang nicht erfolgt, hieß es. Zum Thema Schutzstatus-Entzug von geflüchteten Syrern und Afghanen, die in ihrem Heimatland Urlaub machen, erklärte die Innenverwaltung zudem, zuständig dafür sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).