Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra (CDU) kritisiert aus seiner Sicht zu hohe Gehälter und Honorare im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In einem Interview mit der Magdeburger „Volksstimme“ (Donnerstag) sagte Robra, der auch Chef der Staatskanzlei ist, wegen „exorbitanter“ Verträge zwischen den Sendern und ihren Führungskräften müssten die Rundfunkanstalten hohe Rücklagen bilden. Hier liege Handlungsbedarf auf der Hand.
Robra verwies auf ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, das einen Vertrag des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) mit einr früheren Juristischen Direktorin wegen eines Anspruchs auf Ruhegehalt über 1,8 Millionen Euro für „sittenwidrig“ erklärt habe. Robra sagte, das Urteil sei zwar noch nicht rechtskräftig: „Schon jetzt ist es aber ein deutliches Signal dafür, dass wir uns hier in Dimensionen bewegen, in denen die Verhältnismäßigkeit von Leistung und Gegenleistung nicht mehr gewahrt ist.“ Inwieweit dies auf andere Sender wie den MDR ausstrahle, bleibe abzuwarten.
Der Minister erklärte weiter, er halte auch Millionenhonorare für die Moderatoren politischer Talkshows wie Anne Will, Markus Lanz oder Sandra Maischberger für unangemessen. „Ich würde es begrüßen, wenn die Sender wieder mehr mit eigenem Personal statt mit externen Firmen produzieren“, sagte Robra. Das Argument, es handle sich um markenbildende Persönlichkeiten, die sonst zu Privatsendern abwandern würden, halte er nicht für stichhaltig. „Niemand ist unersetzlich“, so der Minister.