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Rheinland-Pfalz plant Gesetz gegen radikale Parlamentsmitarbeiter

Kein Geld für Gegner der Demokratie: Rheinland-Pfalz will als erstes Bundesland verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Politikern künftig nicht mehr finanzieren. Der Landtag wird im Juni ein entsprechendes Gesetz beraten.

Der Landtag von Rheinland-Pfalz will eine gesetzliche Grundlage gegen verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Abgeordneten- und Fraktionen schaffen. Diese sollen künftig von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden, teilte die Pressestelle des Landtags am Dienstag in Mainz mit. Noch im Juni will das Landesparlament demnach einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes in erster Lesung beraten.

Geld für die Bezahlung politischer Parlamentsmitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten soll es nicht mehr geben, wenn ein Mitarbeitender nicht über die erforderliche parlamentsspezifische Zuverlässigkeit verfügt. Zur Durchführung dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung dienen laut Hering beispielsweise Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, des Landeskriminalamtes und der Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz.

“Der Landtag Rheinland-Pfalz wäre damit das erste Parlament, das aus der Verfassungsfeindlichkeit von Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeitern als Konsequenz deren Ausschluss von der staatlichen Finanzierung vorsieht”, betonte Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD). Zuletzt hatte es auch Verschärfungen der Hausordnung gegeben; für die weiteren Schritte sei jedoch eine rechtliche Regelung notwendig.

Als unzuverlässig im Sinne des Gesetzentwurfs gelten demnach unter anderem Personen, die vor weniger als fünf Jahren wegen Staatsschutzdelikten rechtskräftig verurteilt wurden. Auch Mitglieder von Vereinen, die verboten wurden, und Mitglieder von verfassungswidrigen Parteien sind betroffen. Ebenso umfasse der Entwurf Personen, die vor weniger als fünf Jahren verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt haben.

Hering hatte bereits im vergangenen Jahr den Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments beauftragt, Maßnahmen zum Schutz des Landtags und der Demokratie rechtlich zu prüfen. “Wir müssen uns auch darüber verständigen, inwieweit nachgewiesene Verfassungsfeinde noch aus Steuermitteln eines Staates finanziert werden können, den sie abschaffen wollen”, sagte er damals.