Kurz vor den Neuwahlen ist das Suizidpräventions-Gesetz fertig und passiert das Kabinett. Viel Zeit für mehr bleibt nicht.
Jedes Jahr nehmen sich Tausende Menschen in Deutschland das Leben. Mit einer nationalen, gestärkten Suizidprävention will die Regierung Menschen in solchen Notlagen besser und frühzeitiger helfen. Das entsprechende Gesetz wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet. “Unser Ziel muss sein, so viele Leben zu retten wie möglich”, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Zeit für eine Beratung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag ist aber in Anbetracht der Neuwahlen denkbar knapp.
Der Gesetzentwurf legt den Schwerpunkt auf eine Nationale Koordinierungsstelle zur Suizidprävention. Es soll darüber hinaus eine zentrale Notrufnummer (113) eingeführt werden sowie ein digitales Verzeichnis der Hilfs- und Beratungsangebote bundesweit. Weiter geht es um eine Qualitätssicherung bestehender Suizidprävention und um den Ausbau von Beratung, Schulung und Forschung. Alle Angebote sollen zudem bundesweit bekannter gemacht werden.
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, hatte jüngst betont, dass er besonders die Bundesländer in der Pflicht sehe. Das gelte einerseits für die Finanzierung, aber auch für bauliche Maßnahmen, etwa an Brücken oder auf Hochhäusern. Der Deutsche Ethikrat hatte bereits in einer Stellungnahme 2022 auf die Notwendigkeit hingewiesen, die auf unterschiedlichen Ebenen notwendigen Maßnahmen der Suizidprävention zu koordinieren, insgesamt zu stärken und für eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung dieser Maßnahmen Rechnung zu tragen.
Jährlich nehmen sich in Deutschland mehr als 10.000 Menschen das Leben, 2023 stieg diese Zahl auf 10.300 an. Damit sterben mehr Menschen durch Selbsttötung als durch Verkehrsunfälle, Mord, Aids/HIV und illegale Drogen zusammen. Darüber hinaus gibt es mehr als 100.000 Suizidversuche.