Neue Ukraine-Flüchtlinge sollen künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Die Bundesregierung treibt das nun voran – auch wenn CSU-Chef Söder zuletzt noch weiter gehen wollte.
Innerhalb der Bundesregierung haben Beratungen über den künftigen Umgang mit dem Bürgergeld-Bezug von ukrainischen Flüchtlingen begonnen. Wie es aus Regierungskreisen hieß, wurde am Mittwoch die Abstimmung zwischen den Ressorts über einen entsprechenden Gesetzentwurf eingeleitet. Dieser sieht vor, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die seit dem 1. April 2025 erstmals nach Deutschland einreisen, künftig nur noch niedrigere Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld erhalten. Darauf hatten sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt.
CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt jedoch in die Diskussion gebracht, für alle ukrainischen Geflüchteten das Bürgergeld zu streichen – auch für die, die schon vor dem Stichtag in Deutschland waren. Laut dem nun vorliegenden Entwurf soll sich für sie aber nichts ändern. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind zwischen dem 1. April und dem 30. Juni knapp 21.000 Ukrainer erstmals im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg eingereist.
Das Gesetz solle bis Ende des Jahres vom Parlament verabschiedet werden, hieß es weiter. Es sei im Bundesrat zustimmungspflichtig. Der Bund wolle die Länder pauschal für die bei ihnen durch den Wechsel vom Bürgergeld zu Asylbewerberleistungen entstehenden Kosten entlasten.
Seit Kriegsbeginn im Februar 2022 suchten rund 1,2 Millionen Ukrainer in Deutschland Schutz. Im vergangenen März hatten rund 701.000 Ukrainer in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld.